Kollektivmitgliedschaft

Auszug aus den Statuten

4.1.3 Ordentliche Kollektivmitglieder sind natürliche oder juristische Personen, welche in der Schweiz TA-Ausbildung anbieten, die von der EATA anerkannt ist.

5.7.1 Das «Gremium der Kollektivmitglieder» besteht aus den lehrberechtigten Ausbildnerinnen und Ausbildner der Kollektivmitglieder und beschliesst unter Einhaltung der Vorgaben der EATA über alle Belange zur Ausbildung und zu Prüfungen.


Institute

Natürliche oder juristische Personen, die von der EATA anerkannte TA-Ausbildung anbieten (gemäss Statuten 4.1.3), werden als „Institute“ bezeichnet.


Kollektivmitgliedschaft beantragen

    Name des Instituts

    Strasse + Nr.

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    Land

    E-Mail-Adresse

    Webseite

    Name(n) der Lehrenden

    Ausbildungsgruppe(n)

    Korrespondenzsprache


    Statuten

    Beiträge

    Kollektivmitglieder mit Gruppen
    250 CHF

    Kollektivmitglieder ohne Gruppen
    50 CHF

    Die Mitgliederbeiträge werden jeweils von der Mitgliederversammlung im März festgelegt.

    Für das Jahr 2024 wird der Beitrag halbiert
    (125 CHF / 25 CHF).