Auszug aus den Statuten
4.1.3 Ordentliche Kollektivmitglieder sind natürliche oder juristische Personen, welche in der Schweiz TA-Ausbildung anbieten, die von der EATA anerkannt ist.
5.7.1 Das «Gremium der Kollektivmitglieder» besteht aus den lehrberechtigten Ausbildnerinnen und Ausbildner der Kollektivmitglieder und beschliesst unter Einhaltung der Vorgaben der EATA über alle Belange zur Ausbildung und zu Prüfungen.
Institute
Natürliche oder juristische Personen, die von der EATA anerkannte TA-Ausbildung anbieten (gemäss Statuten 4.1.3), werden als „Institute“ bezeichnet.
Kollektivmitgliedschaft beantragen
Statuten
Beiträge
Kollektivmitglieder mit Gruppen
250 CHF
Kollektivmitglieder ohne Gruppen
50 CHF
Die Mitgliederbeiträge werden jeweils von der Mitgliederversammlung im März festgelegt.
Für das Jahr 2024 wird der Beitrag halbiert
(125 CHF / 25 CHF).